Gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG wurden die Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) für das ordnungsgemäße Betreiben der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in der Stadt Groitzsch für das Jahr 2023 ermittelt.

Die Bekanntgabe erfolgte am 06.06.2024 in der Stadtratssitzung und am 03.06.2024 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Leipzig).

Entsprechend der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Groitzsch vom 08.12.2016 ist eine prozentuale Beteiligung über den Elternbeitrag an den Personal- und Sachkosten nach Altersgruppen, nämlich:

  • Kinderkrippe: 21%,
  • Kindergarten: 25% und
  • Hort: 27,5%

geregelt.

In der Anlage 1 zu § 4 der o. g. Satzung sind die Elternbeiträge mit den Absenkungsbeiträgen gem. § 15 Abs. 1, 2, 3, 5 SächsKitaG festgelegt.

Die Anlage 1 zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Groitzsch vom 08.12.2016, gültig ab 01.08.2023, wird durch die Anlage 1 zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Groitzsch vom 08.12.2016, gültig ab 01.08.2024, ersetzt.