Aktuelle Informationen

Das Jugendamt weist noch einmal daruf hin, dass der Elternbeitrag unter bestimmten Umständen vom Jugendamt übernommen werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Vorausetzungen für Übernahme Elternbeitrag

Gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG wurden die Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) für das ordnungsgemäße Betreiben der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in der Stadt Groitzsch für das Jahr 2021 ermittelt.

Die Bekanntgabe erfolgte am 09.06.2022 in der Stadtratssitzung und am 23.06.2022 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Leipzig).

 
 
Das neue Schuljahr beginnt am 21.08.2023. Kinder, die im Schuljahr 2023/24 eingeschult werden, sind ab diesem Datum keine Kindergartenkinder mehr, sondern Schul- bzw. Hortkinder. Die Betreuung vor diesem Zeitpunkt kann ausschließlich im Kindergarten erfolgen. Dabei sind die Schließzeiten zu beachten.