Hausordnung

Hausordnung (20.2.2026)

A wie Anmelden, Abmelden und Ummelden

Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung über die Stadtverwaltung Groitzsch.
Abmeldungen oder Änderungen der Betreuungszeiten sowie Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürfen ebenfalls der Schriftform und sind bei der Hortleitung einzureichen.

Die Beendigung des Besuches der Kindertageseinrichtung ist durch die Personensorgeberechtigten jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich anzuzeigen.

B wie Badeerlaubnis

Wir baden grundsätzlich nicht an Badestellen ohne Schwimmmeister.
Eine Kopie der Schwimmstufe ist im Hort vorzulegen.

In Pegau gilt:

  • Nichtschwimmer bleiben im Nichtschwimmerbecken.
  • Kinder mit „Seepferdchen“ sowie Schwimmer ab Stufe „Bronze“ bleiben im Halbschwimmerbecken.

In Azur gilt:

  • Im Azur dürfen ausschließlich Kinder mit ausgewiesener Schwimmstufe baden.

B wie Buskinder

Buskinder werden an Schultagen morgens ab 7:00 Uhr vom Bus abgeholt. Nachmittags werden sie entsprechend ihrer individuellen Abfahrtszeiten zur Bushaltestelle Südstraße geschickt.

Steht ein Schülerlotse zur Verfügung, begleitet dieser die Kinder gegen 14:15 Uhr und 15:15 Uhr auf den Schulhof der Grundschule und schickt sie von dort zu den Bussteigen, sobald die Busse einfahren.

D wie Dokumentation und Datenschutz

Während der gesamten Hortzeit wird im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes ein Beobachtungshefter geführt. Dies kann in schriftlicher Form sowie als Foto- oder Videodokumentation erfolgen.

Die Eltern haben jederzeit das Recht auf Einsichtnahme.
Datenschutzregelungen sowie die Einverständniserklärung sind Bestandteil des Betreuungsvertrages.

Für die Erstellung des Beobachtungshefters ist einmal pro Schuljahr ein Fotogeld in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

E wie Entschuldigen

Sollte Ihr Kind den Hort nicht besuchen, melden Sie es bitte über das Abmeldeformular der Grundschule Groitzsch ab.
Dieses Formular ist auch in den Ferien zu verwenden.

F wie Ferien

Zur Planung erhalten Sie eine Ferienzeitung mit Anmeldezettel (Abgabetermin bitte beachten).
Dies dient der Sicherstellung der Betreuung sowie der Planung eines abwechslungsreichen Ferienprogramms.

Für Eintritte und Veranstaltungen wird eine Wochenpauschale erhoben. Diese gilt auch bei nur eintägiger Anwesenheit.
Nicht verbrauchte Beträge werden nach den Ferien zurückerstattet.

G wie Gemeinsame Hortveranstaltungen

Bei gruppenübergreifenden Hortveranstaltungen außerhalb des Hauses sowie in den Ferien übernehmen die pädagogischen Fachkräfte keine Verantwortung für individuelle Termine (z.B. Ergotherapie, Musikunterricht, Nachhilfe).

H wie Hausaufgaben

Die Hausaufgaben werden pädagogisch betreut.
Jedes Kind erhält die Möglichkeit, seine Aufgaben in ruhiger Atmosphäre innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erledigen und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten.

Die Kontrolle erfolgt auf Vollständigkeit und Sauberkeit.
Wir bitten darum, die Hausaufgabenzeit nicht zu stören.

J wie Jede Menge Fundsachen

Bitte kennzeichnen Sie Kleidung sowie persönliche Gegenstände (z. B. Trinkflaschen, Brotdosen) mit dem Namen Ihres Kindes.

Fundsachen werden für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt.
Für Verlust oder Beschädigung von Garderobe sowie mitgebrachten Spiel- und Schulsachen wird keine Haftung übernommen.
Für vorsätzlich verursachte Schäden haften die Kinder bzw. deren Sorgeberechtigte.

K wie Krankheiten

Kranke Kinder gehören nach Hause.
Auch bei Läusebefall ist der Besuch von Schule und Hort nicht gestattet.

Bitte informieren Sie uns über Besonderheiten, Krankheiten oder Allergien Ihres Kindes.
Medikamente dürfen in der Einrichtung grundsätzlich nicht verabreicht werden. Ausnahmefälle sind nur nach Rücksprache mit der Leitung und mit schriftlicher ärztlicher Verordnung möglich.

Übertragbare Krankheiten sind unverzüglich zu melden.
Bei Neu- oder Wiederaufnahme ist die gesetzlich vorgeschriebene Sperrzeit gemäß Infektionsschutzgesetz einzuhalten. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

N wie Nach-Hause-Gehen

Bitte verabschieden Sie sich beim Abholen Ihres Kindes persönlich bei der pädagogischen Fachkraft.

Telefonische Ab- oder Ummeldungen können nicht akzeptiert werden. Änderungen bedürfen einer unterschriebenen schriftlichen Mitteilung.

Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten oder sobald das Kind die Einrichtung mit deren schriftlicher Erlaubnis selbstständig verlässt.

Beim alleinigen Nachhauseweg ist vorab eine schriftliche Bestätigung der Eltern erforderlich.

O wie Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeit beträgt 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Früh- und Spätdienst finden im Hortgebäude statt.

P wie Probleme

Sprechen Sie uns an – nur im gemeinsamen Gespräch lassen sich Lösungen finden.

R wie Räume – Hier finden Sie uns

  • im Hortgebäude neben der Oberschule
  • auf der Hortwiese
  • auf dem Bolzplatz
  • auf dem Schulhof der Oberschule

Die ersten Klassen werden nachmittags in den Räumen der Grundschule betreut.

S wie Schmuck und Schmutz

Schmuck:
Das Tragen von Schmuck ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Ohrringe (auch Stecker), Ketten und Armreifen. Hintergrund ist die erhöhte Verletzungsgefahr im bewegungsreichen Hortalltag.

Schmutz:
In allen Gruppenzimmern gilt eine Hausschuhpflicht.

T wie Telefonnummern

Bitte halten Sie Ihre Telefonnummern stets aktuell.
Telefonnummer des Hortes: 034296 – 43994.

Handys sind für den Hortalltag nicht erforderlich. In Notfällen steht das Telefon der Einrichtung zur Verfügung.

U wie (Smartwatch-)Uhren

Bei Smartwatches ist der Schulmodus einzustellen.
Die Smartwatch ist während der Hortzeit im Ranzen aufzubewahren.

V wie Verpflegung

Der Essenanbieter ist die GFB Catering GmbH. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen.
Für Bestellung und Abmeldung des Essens sind die Eltern verantwortlich.

Die Essenszeiten beginnen ab 11:20 Uhr und richten sich nach dem jeweiligen Stundenplan.

Für Getränke ist einmal pro Schuljahr ein Betrag von 20,00 € zu entrichten.
Es stehen Tee und Mineralwasser zur Verfügung.

W wie Wege und Versicherung

Auf dem Weg zum und vom Hort sind die Kinder gesetzlich unfallversichert.
Unfälle sind unverzüglich der Leiterin zu melden.

Kinder der 1. und 2. Klassen werden zwischen Hort und Grundschule begleitet.

Bitte informieren Sie die Horterzieher schriftlich über Zeiten, zu denen Ihr Kind nach Hause oder zu einer Arbeitsgemeinschaft geht.

Alle Hortkinder unterliegen während der Betreuungszeit sowie bei Veranstaltungen der Aufsichtspflicht des pädagogischen Fachpersonals. Dabei wird ein altersangemessener Freiraum gewährt.

Die Hausordnung der Grundschule gilt ebenfalls für den Hort. Vergessene Gegenstände können am Nachmittag nicht aus den Klassenzimmern geholt werden.

Z wie Zufriedenheit

Zufriedenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wünschen wir uns für unsere gemeinsame Zeit.

____________________________________________________________________________________________________________________

 Regelungen zu Abmeldung

Aus aktuell aus gegebenem Anlass empfiehlt das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt (LJA) allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ausdrücklich, Regelungen für An- und Abwesenheitszeiten und Maßnahmen für den Fall eines unentschuldigten Fehlens von Kindern festzuschreiben.

Regelungen an Schultagen:

Die digitale Abmeldung bis 8:30 Uhr auf der Homepage der Grundschule hat auch für den anschließenden Hortbesuch Gültigkeit. Wir erfragen täglich die entschuldigten Kinder in der Grundschule.

Abmeldungen nur für den Nachmittag (also nur den Hort betreffend) dürfen nur noch per Schriftform (z.B. per e-mail, Zettel, kein Hausaufgabenheft) erfolgen und müssen bis 11:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Das gilt auch bei Mails über vergessene Mittagszettel, denn danach haben wir keine Möglichkeit mehr, die Informationen zu streuen, weil alle Erzieher in ihren Gruppen sind.

Sollte bei dringenden Notfällen (Stau usw.) ein Anruf erfolgen, muss zur Absicherung eine e-mail vom Handy geschickt werden.

Anrufe an die Uhren bzw. Handys der Kinder dürfen wir nicht mehr berücksichtigen.

Sollten Sie Ihr Kind gleich nach der Schule abholen, kommen Sie zur Abmeldung bitte persönlich vorbei oder benachrichtigen uns am Vortag per Schriftform.

Anrufe über die privaten Handys der Mitarbeiter sowie Mitteilungen über Whats-App sind für uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr gestattet.

____________________________________________________________________________________________________________________ 

Liebe Eltern,

die Unfallkasse Sachsen als zuständiger Unfallversicherungsträger empfiehlt für Kindertagesstätten dringend ein Schmuckverbot. Dies betrifft sowohl Ohrringe (auch Stecker) als auch Ketten und Armreifen.

Schmuck darf im Sportunterricht generell nicht getragen werden. Da sich Bewegungsaktivitäten der Kinder in der Regel über den gesamten Tag verteilen, sollte das Schmucktragen in der Hausordnung verboten werden. Auf Grund dieser Empfehlung wird für alle Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Groitzsch ein einheitliches Vorgehen eingeführt.

 Der Hintergrund und die Begründung für diese strikte Regel sind mehrere, teils tödliche Unfälle in Kitas – bspw. 2011 in Halle (https://www.mz.de/lokal/halle-saale/halle-kind-stranguliert-sich-2452818).

Wir haben dieses Verbot in unsere Hausordnung aufgenommen.

Mit der Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag bekunden die Sorgeberechtigten, dass sie die Hausordnung des Hortes in Ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Kinderhort