Tag der offenen Tür 2027
Unser gemeinsamer Tag der offenen Tür mit der Grundschule Groitzsch findet am 06.03.2026 statt.
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Betriebsruhe und Schließtage für das Jahr 2027
Betriebsschließung: 19.07.2027 - 30.07.2027
Die Eltern können per Antrag auf Betreuung bis 31.01.2027 Betreuungsbedarf anmelden.
24.12.2026 - 31.12.2026
24.12.2027 - 31.12.2027
Schließtag: 07.05.2027
Der 1. pädagogische Tag findet am 19.08.2027 statt.
Der 2. pädagogische Tag findet am 20.08.2027 statt.
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Information zum Abmeldeverfahren 4. Klasse
Unsere Kinder der 4. Klasse können den Kinderhort bis zum 31.07.2027 besuchen.
Die Kündigung zum 31.07.2027 muss spätestens bis zum 02.07.2027 erfolgen.
Die Abmeldung erfolgt über den beiliegenden Pendelbogen. Bitte geben Sie diesen ausgefüllt bei der Hortleitung ab, damit wir die Abmeldung an den Träger weiterleiten können.
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Information zum Anmeldeverfahren
Liebe Eltern der zukünftigen Hortkinder,
wir freuen uns, dass Ihr Kind unseren Kinderhort besuchen möchte.
Mit der beiliegenden Anmeldung für einen Betreuungsplatz melden Sie bitte Ihren Bedarf an und geben das Formular in der Stadtverwaltung Groitzsch oder Ihrem Groitzscher Kindergarten ab. Danach erhalten Sie eine offizielle Zuweisung mit der schriftlichen Bestätigung sowie mit dem Aufnahmeformular des Hortes.
Anfang des Jahres 2027 erhalten Sie in Ihren Kindertageseinrichtungen das Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz im Kinderhort "Am Wasserturm".
Ab dem 02.08.2027 besteht für die neuen Schulanfänger die Möglichkeit, den Kinderhort zu besuchen. Dem Anmeldeformular für den Hort liegt ebenfalls eine Ferienanmeldung bei.
Wenn weiterhin noch Unklarheiten bestehen, stehen wir Ihnen während der Öffnungszeiten des Hortes telefonisch gern zur Verfügung.
Sie können uns Ihr Anliegen auch per Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Kinderhort „Am Wasserturm“
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Informationen zu Ummeldungen und Abmeldungen
Mit dem beiliegenden Pendelbogen können Sie Ihre Änderungen beantragen und bei der Hortleitung einreichen. Wir leiten diese dann zum Träger weiter.
Information zum Essenanbieter
Unser Essenanbieter ist die GFB Catering GmbH.
Bitte registrieren Sie sich unter dem Link www.bestellung-gfb-catering.de .
Das Anmeldeformular im PDF- Format finden Sie hier: GFB_LPZ_Elternbrief_Homepage.pdf:
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Formular für den Nachweis über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impferatung
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Formulare zur Medikamentengabe:
Formular_Medikamentengabe_und_Ermächtigung-1.pdf
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Regelungen zu Abmeldung
Aus aktuell aus gegebenem Anlass empfiehlt das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt (LJA) allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ausdrücklich, Regelungen für An- und Abwesenheitszeiten und Maßnahmen für den Fall eines unentschuldigten Fehlens von Kindern festzuschreiben.
Regelungen an Schultagen:
Die digitale Abmeldung bis 8:30 Uhr auf der Homepage der Grundschule hat auch für den anschließenden Hortbesuch Gültigkeit. Wir erfragen täglich die entschuldigten Kinder in der Grundschule.
Abmeldungen für den Nachmittag, die nicht bis 8:30 Uhr bei der digitalen Abmeldung auf der Homepage der Grundschule eingetragen wurden, dürfen nur per Schriftform erfolgen.
Sollte bei dringenden Notfällen (Stau usw.) ein Anruf erfolgen, muss zur Absicherung eine e-mail vom Handy geschickt werden.
Anrufe an die Uhren bzw. Handys der Kinder dürfen wir nicht mehr berücksichtigen.
Sollten Sie Ihr Kind gleich nach der Schule abholen, kommen Sie zur Abmeldung bitte persönlich vorbei oder benachrichtigen uns am Vortag per Schriftform.
Anrufe über die privaten Handys der Mitarbeiter sowie Mitteilungen über Whats-App sind für uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
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Liebe Eltern,
die Unfallkasse Sachsen als zuständiger Unfallversicherungsträger empfiehlt für Kindertagesstätten dringend ein Schmuckverbot. Dies betrifft sowohl Ohrringe (auch Stecker) als auch Ketten und Armreifen.
Schmuck darf im Sportunterricht generell nicht getragen werden. Da sich Bewegungsaktivitäten der Kinder in der Regel über den gesamten Tag verteilen, sollte das Schmucktragen in der Hausordnung verboten werden. Auf Grund dieser Empfehlung wird für alle Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Groitzsch ein einheitliches Vorgehen eingeführt.
Der Hintergrund und die Begründung für diese strikte Regel sind mehrere, teils tödliche Unfälle in Kitas – bspw. 2011 in Halle (https://www.mz.de/lokal/halle-saale/halle-kind-stranguliert-sich-2452818).
Wir haben dieses Verbot in unsere Hausordnung aufgenommen.
Mit der Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag bekunden die Sorgeberechtigten, dass sie die Hausordnung des Hortes in Ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Kinderhort
