Willkommen auf der Kindertageseinrichtungs-Seite der Stadt Groitzsch
Aktuelle Informationen
Das Jugendamt weist noch einmal daruf hin, dass der Elternbeitrag unter bestimmten Umständen vom Jugendamt übernommen werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Vorausetzungen für Übernahme Elternbeitrag
Gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG wurden die Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) für das ordnungsgemäße Betreiben der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in der Stadt Groitzsch für das Jahr 2024 ermittelt.
Die Bekanntgabe erfolgte am 19.06.2025 in der Stadtratssitzung und am 06.06.2024 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Leipzig).
Der Antrag auf Ersatzbetreuung während der Betriebsschließung kann bis zum 31.01.2026 bei der Einrichtungsleitung abgegeben werden.
Die Schulanfänger im Schuljahr 2026/27 werden ab 01.08.2026 im Hort aufgenommen, der letzte Tag im Kindergarten wäre der 31.07.2026.
Für die Hortkinder der vierten Klassen endet die Hortbetreuung zum 31.07.2026. Die Kündigung des Betreuungsplatzes ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum Monatsende, möglich. Dafür geben Sie den Pendelbogen bei der Hortleiterin ab.